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Leistungen & Preise
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere
Serviceleistungen im Rahmen des Dienstleistungspaketes "Rund um die
Immobilie" und deren Vergütungen geben:
WEG- Verwaltung:
Leistungen
Der Verwalter ist nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt und
verpflichtet :
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die
Einhaltung der Hausordnung zu sorgen sowie mangels Mehrheits-
beschluß eine vorübergehend geltende Hausordnung zu erlassen;
- die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung
des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu
treffen;
- in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaft-
lichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
- gemeinschaftliche Gelder zu verwalten.
- Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen,
die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen
Eigentums zusammenhängen;
- Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit
sie an alle Wohnungs- und Teileigentümer in dieser Eigenschaft
gerichtet sind;
- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur
Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind;
- Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außer-
gerichtlich im eigenen Namen geltend machen, soweit er nach
diesem Vertrag, nach der Vereinbarung in der Teilungserklärung,
durch Gesetz oder durch Beschluß der Wohnungseigentümer
ermächtigt ist;
- Erklärungen abzugeben, die zur Herstellung einer Fernsprech-,
Rundfunk-, Fernseh- oder Energieversorgungsanlage zugunsten
eines oder mehrerer Wohnungseigentümer erforderlich sind;
- die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen und
durchzuführen;
- für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen
und der Wohnungseigentümerversammlung zur Beschlußfassung
vorzulegen,
- die von jedem Wohnungseigentümer zu leistenden Vorschüsse
nach Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan festzulegen;
- nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine Abrechnung aufzustellen
und mit jedem einzelnen Wohnungseigentümer abzurechnen.
- Der Verwalter ist berechtigt, die von den Wohnungseigentümern
zu entrichtenden Beträge einzuziehen und diese gegenüber einem
säumigen Wohnungseigentümer namens sämtlicher Wohnungs-
eigentümer - ggf. auch namens der übrigen Wohnungseigentümer
gerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen.
- Hausmeister und sonstiges zur Unterhaltung der Gemeinschafts-
anlage notwendiges Personal zu verpflichten und das Entgelt
dafür festzusetzen; soweit ein Verwaltungsbeirat bestellt ist,
erfolgt dies nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat;
- über die Art und Weise der Nutzung der gemeinschaftlichen
Anlagen und Einrichtungen zu entscheiden, solange ein Beschluß
in der Versammlung der Wohnungseigentümer nicht zustandekommt.
- die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich im
eigenen Namen in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu
vertreten sowie Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich
geltend zu machen. Hierbei schließt die Befugnis des
Verwalters die Bestellung von Rechtsanwälten ein.
- Bei Vergabe von notwendigen Reparaturen sind die Bestimmungen
der Teilungserklärung zu beachten, soweit ein Beirat besteht,
ist dieser vor Auftragsvergabe hinzuzuziehen.
Sondereigentumsverwaltung:
Leistungen
- Abrechnung der Betriebskosten
- Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten
- Überweisung der von den Mietern gezahlten Mieten
- Durchführung erforderlicher Reparaturen
- Einleitung eigentumssichernder Maßnahmen bei Nichtzahlung der
Miete in Absprache mit dem Eigentümer
- Abmahnung der Mieter bei Verstößen gegen die Hausordnung
- In Absprache mit dem Eigentümer Kündigung der Wohnung bei
Vorliegen entsprechender Gründe
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen in Absprache mit dem
Eigentümer bei Vorliegen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Abschluß von Mietverträgen und Ausführung aller damit im
Zusammenhang stehenden Maßnahmen ( Abnahme, Übergabe,
Ablesung Zählerstände, Handwerkerbeauftragung).
- Anlage der Kaution bei der entsprechenden Bank oder Verwahrung
der Bankbürgschaften und Verpfändungserklärungen.
- Durchführung von Behördenverkehr
- Durchführung von Not- und Sicherungsmaßnahmen
- Vergaben von Reparatur-, Bau- und sonstigen Hilfsleistungen im
Rahmen der ordungsgemäßen Instandhaltungs- und Instandsetzungs-
maßnahmen.
- Durchführung sonstigen Zahlungsverkehrs
- Ordentliche Buchführung
- Verwaltung von Geldern im Rahmen der Verwaltung des
Sondereigentums
Mietverwaltung:
Leistungen
Der Hauseigentümer bestellt den Hausverwalter zu seinem unmittelbaren
Vertreter zur Verwaltung der o.a. Liegenschaft für die Zeit der
Vertragsdauer. Die Vertretungsmacht des Hausverwalters umschließt alle
mit der Verwaltung des Grundbesitzes zusammenhängenden Rechtsgeschäfte,
insbesondere ist der Verwalter berechtigt zur:
- Suche von geeigneten Mietern sowie Abschluß von Mietverträgen
nach Absprache mit dem Eigentümer
- Kündigung von Mietverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer
verpflichtet zum:
- Erstellen von wohnwirtschaftlichen Berechnungen zur jeweiligen
Anpassung der Mieten nach Index oder Marktlage
- Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten
- Bestellung von Prozeßbevollmächtigten
- Bestellung von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Durchführung von Behördenverkehr
- Einstellung und Kündigung von Hauswart- und Reinigungspersonal
- Durchführung von Not- und Sicherungsmaßnahmen
- Vergaben von Reparatur-, Bau- und sonstigen Hilfsleistungen
- Durchführung des Zahlungsverkehrs / ordnungsgemäße Objekt-
bewirtschaftung
- Kontrolle und Verbuchung der monatlichen Mieteingänge sowie
entsprechende Überweisung an den Eigentümer.
- Ordentliche Buchführung
- Abgabe der jährlichen Haus- Betriebskostenabrechnung
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