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Leistungen & Preise

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Serviceleistungen im Rahmen des Dienstleistungspaketes "Rund um die Immobilie" und deren Vergütungen geben:

WEG- Verwaltung:

Leistungen

Der Verwalter ist nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt und verpflichtet :

  1. Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen sowie mangels Mehrheits- beschluß eine vorübergehend geltende Hausordnung zu erlassen;
  2. die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
  3. in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaft- lichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
  4. gemeinschaftliche Gelder zu verwalten.
  5. Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
  6. Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungs- und Teileigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind;
  7. Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind;
  8. Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außer- gerichtlich im eigenen Namen geltend machen, soweit er nach diesem Vertrag, nach der Vereinbarung in der Teilungserklärung, durch Gesetz oder durch Beschluß der Wohnungseigentümer ermächtigt ist;
  9. Erklärungen abzugeben, die zur Herstellung einer Fernsprech-, Rundfunk-, Fernseh- oder Energieversorgungsanlage zugunsten eines oder mehrerer Wohnungseigentümer erforderlich sind;
  10. die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen und durchzuführen;
  11. für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wohnungseigentümerversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen,
  12. die von jedem Wohnungseigentümer zu leistenden Vorschüsse nach Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan festzulegen;
  13. nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine Abrechnung aufzustellen und mit jedem einzelnen Wohnungseigentümer abzurechnen.
  14. Der Verwalter ist berechtigt, die von den Wohnungseigentümern zu entrichtenden Beträge einzuziehen und diese gegenüber einem säumigen Wohnungseigentümer namens sämtlicher Wohnungs- eigentümer - ggf. auch namens der übrigen Wohnungseigentümer gerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen.
  15. Hausmeister und sonstiges zur Unterhaltung der Gemeinschafts- anlage notwendiges Personal zu verpflichten und das Entgelt dafür festzusetzen; soweit ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, erfolgt dies nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat;
  16. über die Art und Weise der Nutzung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen zu entscheiden, solange ein Beschluß in der Versammlung der Wohnungseigentümer nicht zustandekommt.
  17. die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten sowie Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei schließt die Befugnis des Verwalters die Bestellung von Rechtsanwälten ein.
  18. Bei Vergabe von notwendigen Reparaturen sind die Bestimmungen der Teilungserklärung zu beachten, soweit ein Beirat besteht, ist dieser vor Auftragsvergabe hinzuzuziehen.

Sondereigentumsverwaltung:

Leistungen
  1. Abrechnung der Betriebskosten
  2. Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten
  3. Überweisung der von den Mietern gezahlten Mieten
  4. Durchführung erforderlicher Reparaturen
  5. Einleitung eigentumssichernder Maßnahmen bei Nichtzahlung der Miete in Absprache mit dem Eigentümer
  6. Abmahnung der Mieter bei Verstößen gegen die Hausordnung
  7. In Absprache mit dem Eigentümer Kündigung der Wohnung bei Vorliegen entsprechender Gründe
  8. Durchführung von Mieterhöhungsverlangen in Absprache mit dem Eigentümer bei Vorliegen der gesetzlichen Möglichkeiten
  9. Abschluß von Mietverträgen und Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ( Abnahme, Übergabe, Ablesung Zählerstände, Handwerkerbeauftragung).
  10. Anlage der Kaution bei der entsprechenden Bank oder Verwahrung der Bankbürgschaften und Verpfändungserklärungen.
  11. Durchführung von Behördenverkehr
  12. Durchführung von Not- und Sicherungsmaßnahmen
  13. Vergaben von Reparatur-, Bau- und sonstigen Hilfsleistungen im Rahmen der ordungsgemäßen Instandhaltungs- und Instandsetzungs- maßnahmen.
  14. Durchführung sonstigen Zahlungsverkehrs
  15. Ordentliche Buchführung
  16. Verwaltung von Geldern im Rahmen der Verwaltung des Sondereigentums

Mietverwaltung:

Leistungen

Der Hauseigentümer bestellt den Hausverwalter zu seinem unmittelbaren Vertreter zur Verwaltung der o.a. Liegenschaft für die Zeit der Vertragsdauer. Die Vertretungsmacht des Hausverwalters umschließt alle mit der Verwaltung des Grundbesitzes zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, insbesondere ist der Verwalter berechtigt zur:

  1. Suche von geeigneten Mietern sowie Abschluß von Mietverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer
  2. Kündigung von Mietverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer

    verpflichtet zum:

  3. Erstellen von wohnwirtschaftlichen Berechnungen zur jeweiligen Anpassung der Mieten nach Index oder Marktlage
  4. Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten
  5. Bestellung von Prozeßbevollmächtigten
  6. Bestellung von Architekten- und Ingenieurleistungen
  7. Durchführung von Behördenverkehr
  8. Einstellung und Kündigung von Hauswart- und Reinigungspersonal
  9. Durchführung von Not- und Sicherungsmaßnahmen
  10. Vergaben von Reparatur-, Bau- und sonstigen Hilfsleistungen
  11. Durchführung des Zahlungsverkehrs / ordnungsgemäße Objekt- bewirtschaftung
  12. Kontrolle und Verbuchung der monatlichen Mieteingänge sowie entsprechende Überweisung an den Eigentümer.
  13. Ordentliche Buchführung
  14. Abgabe der jährlichen Haus- Betriebskostenabrechnung